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Mehr Rechte für den Verbraucher ab 2002

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Welche Vorteile dem Verbraucher das neue Recht bringt:
  • Käufer kommen unkomplizierter zu Ihrem Recht bei Mängeln an der Ware.

  • Neuwaren haben eine Garantie von mindestens 2 Jahre, bisher 6 Monate.

  • Bei unverständlichen Bauanleitungen oder Bedienungsanleitungen kann man die Ware einfach zurückgeben oder der Händler bessert nach.

  • Gebrauchtwagen müssen eine Garantie von mind. 1 Jahr haben. Sonderabsprachen sowie Verkürzung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

  • Die Beweislast bei mangelhafter Ware trägt nicht mehr der Kunde, sondern der Händler.

  • Ist ein neues Haus mit einer Hypothek belastet, darf der Käufer den Kaufpreis mindern.

  • Neben dem Verbraucher hat auch der Händler Vorteile, so gerät ein Käufer schneller in Verzug, wenn er nicht pünktlich zahlt.

  • Wenn die Werbung von einem Produkt mehr verspricht, kann man entweder nachbessern lassen oder Wandelung des Vertrages.

  • Mehr Infos:

    Wiso

     

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