Mehr Rechte für den Verbraucher ab 2002
Donnerstag, den 04. April 2002 um 16:02 Uhr
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Welche Vorteile dem Verbraucher das neue Recht bringt:
Käufer kommen unkomplizierter zu Ihrem Recht bei Mängeln an der Ware.
Neuwaren haben eine Garantie von mindestens 2 Jahre, bisher 6 Monate.
Bei unverständlichen Bauanleitungen oder Bedienungsanleitungen kann man die Ware einfach zurückgeben oder der Händler bessert nach.
Gebrauchtwagen müssen eine Garantie von mind. 1 Jahr haben. Sonderabsprachen sowie Verkürzung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
Die Beweislast bei mangelhafter Ware trägt nicht mehr der Kunde, sondern der Händler.
Ist ein neues Haus mit einer Hypothek belastet, darf der Käufer den Kaufpreis mindern.
Neben dem Verbraucher hat auch der Händler Vorteile, so gerät ein Käufer schneller in Verzug, wenn er nicht pünktlich zahlt.
Wenn die Werbung von einem Produkt mehr verspricht, kann man entweder nachbessern lassen oder Wandelung des Vertrages.
Mehr Infos:
Wiso